Das Tafelbild

In der Segeberger Marienkirche hängt eine Tafel, die einen Mord darstellt. In Form einer Bildergeschichte zeigt sie, wie Graf Adolf VI. von Holstein-Schauenburg im Jahre 1315 von dem Ritter Hartwig von Reventlow auf der Segeberger Burg, der „Siegesburg“, getötet wird.

Die rechte Hälfte der Tafel zeigt den Mord an Graf Adolf auf der Siegesburg, die linke die Absolution Hartwig Reventlows durch den Papst. Die lateinische Inschrift oben fasst das Geschehen zusammen (© Ulrich Vogel 2024)

Bildausschnitt mit der Mordszene (© Ulrich Vogel 2024)

Die Legende vom Mord

Der Sage nach soll Graf Adolf der Tochter Hartwig Reventlows Gewalt angetan haben. Als ein Bruder Hartwigs sich darüber beschwert und allzu sehr in Rage gerät, lässt der Graf ihn enthaupten. Hartwig schwört daraufhin Rache und greift zu einer List. Als Jäger des Grafen verkleidet, gelingt ihm der Zutritt zur Segeberger Burg, wo er Adolf in seinem Schlafgemach überrascht und ersticht. Anschließend unternimmt Hartwig eine Wallfahrt zum Papst, der ihn von seinen Sünden freispricht. Als Gegenleistung verpflichtet er sich, Buße zu tun und sein Vermögen den Armen zu stiften.

Der historische Hintergrund

Diese Geschichte wurde über Jahrhunderte weitergegeben und immer wieder neu ausgeschmückt. Dass sie sich so zugetragen hat, lässt sich nicht nachweisen und gilt als unwahrscheinlich; verbürgt ist nur, dass Graf Adolf ermordet wurde. Vieles spricht dafür, dass die Tat einen machtpolitischen Hintergrund hatte. Denn Adolf und sein Verwandter, Gerhard III., Graf von Holstein-Rendsburg, waren Rivalen im Kampf um die Vorherrschaft über Holstein. Hartwig Reventlow stand in Gerhards Diensten, er käme also als Täter infrage. Es war nicht die einzige Gewalttat im Verlauf dieser Fehde.

Die Entstehung der Tafel

Im Jahre 1595 ließ Heinrich Rantzau das Grabmal Adolfs VI. in der Marienkirche restaurieren. Dabei ließ er die Bildtafel und eine Inschrift anfertigen. Während die Tafel erhalten geblieben ist, ist über den Verbleib des Grabes heute nichts mehr bekannt.