Die schleswig-holsteinische Ritterschaft
Die Rantzaus waren eine der ältesten und angesehensten Familien Schleswig-Holsteins. Sie gehörten zum kleinen exklusiven Kreis der Ritterschaft, dem Uradel. Die Ritter waren Vasallen des Königs und unterstützten ihn finanziell und militärisch. Im Gegenzug schenkte der König ihnen Ländereien, gewährte ihnen Privilegien, wie etwa Steuerfreiheit oder die Gerichtsbarkeit auf ihren Gütern, sowie Mitspracherechte in politischen Angelegenheiten.
Das „Rantzausche Zeitalter“
Bereits Heinrichs Vater Johann begründete das gute und enge Verhältnis der Rantzaus zur dänischen Krone. Er unterstützte Christian III. gegen seine Feinde beim Kampf um den Thron, den dieser ohne seinen begnadeten Heerführer wohl nie bestiegen hätte. Dafür wurde er mit hohen Ämtern und Landbesitz belohnt.
Das Erbe des Vaters mehrte Heinrich Rantzau um ein Vielfaches durch den Kauf von insgesamt vierzehn Dörfern und Gütern. An Macht und Reichtum übertrafen die Rantzaus alle anderen adligen Familien bei weitem. Sie prägten ihre Zeit wie kaum jemand anderes. Die Geschichte Schleswig-Holsteins im 16. Jahrhundert wird daher oft als „Rantzausches Zeitalter“ bezeichnet.
Das Epitaph in der Segeberger Marienkirche
Heinrich Rantzau war seiner Familie und seiner adligen Herkunft stets verbunden. Ein Zeugnis davon ist das Epitaph (Gedenktafel), das er dem Andenken an Gerhard Walstorp, seinen Großvater mütterlicherseits, stiftete. Es zeigt Walstorp in voller Rüstung, auf Knien vor einem Kruzifix betend. Das Epitaph befindet sich in der Segeberger Marienkirche.
Gutswirtschaft
Eine wichtige Quelle für den Reichtum des Adels war die sich im 16. Jahrhundert herausbildende Gutswirtschaft. Güter waren landwirtschaftliche Großbetriebe, die effizienter bewirtschaftet werden konnten als kleine Höfe. Die höheren Erträge ließen sich wegen der damals steigenden Nachfrage gewinnbringend verkaufen. Die Kehrseite dieser Entwicklung bestand darin, dass die Bauern auf den adligen Gütern zu Leibeigenen wurden: Sie besaßen selbst kein Land, mussten Frondienste leisten und waren „an die Scholle gebunden“ – das bedeutete, dass sie nicht fortziehen durften.