Amtmann und Statthalter
1555 wurde Heinrich Rantzau zum Amtmann von Segeberg ernannt, ein Jahr später zum Statthalter des dänischen Königs. Als Statthalter vertrat er die Interessen des Königs in den Herzogtümern Schleswig und Holstein. Im Namen des Königs führte er auch Verhandlungen mit auswärtigen Mächten. Als Amtmann war er für die Verwaltung, Rechtsprechung und Steuererhebung zuständig. Seine Stellung bescherte ihm hohe Einkünfte, die er vor allem aus dem lukrativen Gipsabbau am Segeberger Kalkberg erzielte. Gegenüber der Krone hatte er sich zur Zahlung eines festen jährlichen Betrags verpflichtet, der Rest, der weitaus größere Teil der Erträge, floss in seine eigene Tasche.
Dienstsitz Segeberg
Der Dienstsitz Heinrich Rantzaus war die Segeberger Burg auf dem Kalkberg. Er selbst bevorzugte es, in der Stadt zu wohnen. Am Kleinen Segeberger See ließ er sich ein Palais bauen. In den über vierzig Jahren, die er im Dienst des dänischen Königs stand, wurde Segeberg zu einer Schaltstelle der Macht. Von hier aus unterrichtete er Kopenhagen über politische Angelegenheiten, hier empfing er hohe Gäste, darunter Fürsten, Diplomaten – und seinen König.
Die politischen Verhältnisse
Seit 1460 herrschte der dänische König als Herzog auch über Schleswig und Holstein. Wiederholt wurde das Land unter Angehörigen der Dynastie aufgeteilt – ein bunter Flickenteppich entstand. Am Ende des 16. Jahrhunderts blieben im Wesentlichen eine königliche und eine herzoglich-gottorfische Linie übrig, deren Streubesitz den Großteil des Landes umfasste. Einige Ländereien wurden gemeinschaftlich verwaltet. Das Amt Segeberg gehörte zum „königlichen Anteil“. Es umfasste die Stadt und Gebiete, die heute zum Kreis Segeberg gehören.